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F A Q  (Oft gestellte Fragen)

 

Hiermit möchten wir Antworten auf einen Teil der von Ihnen am meisten gestellten Fragen geben. In Kroatien gibt es eine Vielzahl von Gesetzen die mit dem Immobilienverkehr oder allgemein mit Immobilien verbunden sind. Wir haben nicht die Absicht Sie damit zu langweilen, sondern möchten hier einfach einige Fragen bezüglich des Erwerbes oder des Verkaufs von Immobilien beantworten. Wir werden unsere Fragen und Antwortenliste so ergänzen, wie Ihre entsprechenden Anfragen bei uns eintreffen. Natürlich werden wir alle eventuell anfallenden, hier nicht enthaltenen Fragen gerne direkt über unsere Agentur beantworten.

 

-   WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGT EIN KÄUFER BEI DER ERWERBUNG VON IMMOBILIEN IN KROATIEN ?              

 

·               Einen Staatsangehörigkeitsnachweis der Republik Kroatien, der entweder mit einem Heimatsschein, einem Reisepaß oder einem Personalausweis der Republik Kroatien bewiesen werden kann. Ebenso wir auch eine Kopie dieser Dokumente akzeptiert, falls man das Original gleichzeitig vorweisen kann.

 

-   KÖNNEN AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER IMMOBILIEN IN KROATIEN ERWERBEN ?

 

·               Ja. Dazu benötigen sie eine Zustimmung des Ministeriums für Rechtswesen und des Ministeriums für Außlandsfragen. Diese Zustimmung können Bürger der Staaten beantragen mit denen Kroatien ein Reziprozitätsabkommen unterzeichnet hat und in Ausnahmefällen auch Bürger anderer Staaten. Das Verfahren ist wie folgt: Wenn sich ein Ausländer dafür entschliesst eine Immobilie in Kroatien zu erwerben, muß zuerst ein Verkaufsvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen werden. Dieser kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht notariell beglaubigt werden werden. Der Vertrag wird danach, mit anderen nötigen Unterlagen an das Außenwärtige Ministerium in Zagreb gesandt. Nachdem dieses Ministerium seine Zustimmung erteilt, kann das Eigentum in das Grundbuch beim entsprechenden Landgericht auf den Namen des Käufers eingetragen werden und die Erwerbssteuer entrichtet werden. Ausländer die eine Gesellschaft in Kroatien zu gründen planen, oder schon eine gegründet haben, können im Namen dieser Gesellschaft frei Immobilien erwerben.

 

-   KÖNNEN AUSLÄNDER IN KROATIEN IMMOBILIEN VERKAUFEN ?

 

·               Alle körperlichen und rechtlichen Personen können ohne jegliche Schwierigkeiten in der Republik Kroatien Immobilien verkaufen.

 

 

 

-   WIE HOCH IST DIE ERWERBSSTEUER FÜR IMMOBILIEN IN

     KROATIEN ?

 

·               Diese ist einheitlich auf 5% des vertraglichen Immobilienwertes festgelegt. Dieser Steuersatz bezieht sich auf alle Immobilien und alle Immobiliengeschäfte. Der zu zahlende Steuerbetrag wird aufgrund des Kaufpreises der Immobilie aus dem Vertrag und einer Wertschätzung seitens des befugten Steueramtes in dessen Gebiet sich die Immobilie befindet  festgesetzt. Gemäß des Gesetzes wird Erwerbssteuer entweder vom Käufer oder dem Verkäufer in seinem Namen bezahlt, je nach Absprache der Parteien.

 

-   WIE HOCH IST DIE STEUER BEI EINEM IMMOBILIENAUSTAUSCH ?

 

·               Ebenso 5% , aber hier bezahlt jeder der Inhaber der Immobilie 5% des Wertes seiner Immobilie bei Austausch.

 

-   WANN MUSS DIE ERWERBSSTEUER AUF IMMOBILIEN ENTRICHTET WERDEN ?

 

·               Nach Abschluß des Kaufvertrages muß der Käufer den Immobilienkauf beim zuständigen Steueramt binnen 30 Tagen nach dem Vertragsabschluß anmelden. Der öffentliche Notare ist ebenso verpflichtet, eine Kopie des Kaufvetrages an das Steueramt zu senden. Der Käufer muß binnen 15 Tagen nach Eingang des Bescheides über zu entrichtende Erwerbssteuer vom Steueramt, diese Steuer bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges, werden für jeden Tag der Verspätung Verzugszinsen berechnet.

 

-     ZAHLT DER VERKÄUFER BEIM IMMOBILIENVERKAUF STEUERN ?

 

·               Nein. Er bezahlt Steuer nur im Falle, daß er die Immobilie vor dem Ablauf von drei Jahren nachdem er sie erworben hat verkauft und zwar zu einem Preis der höher ist als der Beschaffungspreis. In diesem Falle ist er verpflichtet auf die Differenz zwischen dem Erwerbs- und Verkaufspreis 35% Einkommenssteuer und Lokalsteuer nach jeweilig gültigen Gemeindesätzen zu bezahlen.

 

-     MUß DER KÄUFER (NEBEN DEM VERKÄUFER) SEINE UNTERSCHRIFT AUF DEM KAUFVERTRAG BEGLAUBIGEN LASSEN ?

 

·               Dies obliegt seinem freien Willen.

 

-     WIEVIEL ANZAHLUNG MUß MAN BEI VERTRAGSABSCHLUß (Vorvertrag oder Kaufvertrag) ENTRICHTEN ?

 

·               Üblich sind 10% des Vertragspreises oder nach Absprache der Vertragsparteien.

 

-     IST ES MÖGLICH EINEN KAUFVERTRAG IM AUSLAND ZU BEGLAUBIGEN ?

 

·               Ja. Aber wir empfehlen die Vertragsbeglaubigung in einer Botschaft oder einem Konsulat der Republik Kroatien durchzuführen. Falls Sie den Vertrag bei einem ausländischen Notar beglaubigen lassen, muß diese Beglaubigung durch einen Gerichtsdolmetscher in die kroatische Sprache übersetzt werden.

 

-     KANN MAN DIE IMMOBILIENERWERBSSTEUER AUCH IN AUSLANDSWÄHRUNG BEZAHLEN ?

 

Die Steuer wird per Bank - oder Postüberweisung bezahlt. Im Falle von Zahlung in ausländischer Währung, wird diese nach jeweils gültigem mittleren Wechselkurs der Nationalbank Kroatien am Tage der Zahlung in Kuna umgerechnet.

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